Booking.com, Airbnb u.a. – Illegale Untervermietung als Kündigungsgrund
AG München – Illegale Untervermietung über Booking.com, Airbnb u.a. als Kündigungsgrund!
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AG München – Illegale Untervermietung über Booking.com, Airbnb u.a. als Kündigungsgrund!
BGH-Urteil: Es besteht ein Nutzungsentschädigungsanspruch des Vermieters gegen den nicht ausziehenden Untermieter!